Ausschreibung

Burkhard – Andersch – Gedächtnis Regatta 2026

Veranstalter:  Berliner Tourenseglerclub Blau – Weiß e.V. (BTB e.V.)

Grünauer Straße 211, 12557 Berlin

Wettfahrtleitung: Daniel Wächter, Sven Hermenau, Svend Bartel, Hannelore Bauditz, Jörg Korehnke, Rainer Päßler, Veit Bartel, Lennard Stolz

Die Bezeichnung[NP] kennzeichnet eine Regel, deren Verletzung kein Grund für einen Protest durch ein Boot ist. Dies ändert WR 60.1 und WR 63.2(a).

1. REGELN 

1.1 Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln von World Sailing 2025 - 2028 (WR) definiert sind, durchgeführt.

2. SEGELANWEISUNGEN

Die Segelanweisungen werden an der Informationstafel im Clubhaus ausgehängt. Änderungen und / oder Ergänzungen werden vor Beginn der jeweiligen Wettfahrt bei der Steuerleutebesprechung bekanntgegeben.

3. KOMMUNIKATION 

3.1 Die offizielle Tafel für Bekanntmachungen befindet sich im Clubhaus.

3.2 [DP] Außer im Notfall darf ein in der Wettfahrt befindliches Boot keine Sprach- oder Datenübertragungen senden und keine Sprach- oder Datenkommunikation empfangen, sofern diese nicht allen Booten zugänglich ist.

4. [NP] [DP] TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND MELDUNG

4.1 Teilnahme- und meldeberechtigt sind alle Mitglieder des BTB e.V..Die Hälfte der gemeldeten Besatzungsmitglieder muss Mitglied des BTB e.V. sein.

4.2 Schiffsführer müssen einen für das Fahrtgebiet und die Antriebsart vorgeschriebenen und ggf. empfohlenen gültigen Befähigungsnachweis besitzen. Dies kann neben dem jeweiligen amtlichen Führerschein auch ein entsprechender DSV-Führerschein, ein Sportsegelschein oder, für die entsprechende Altersgruppe, ein Jüngstensegelschein sein. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes.

4.3 Teilnahmeberechtigte Boote melden vor Beginn der ersten Wettfahrt beim Sportwart.

4.4 Boote müssen alle Meldeerfordernisse erfüllen und das Meldegeld vor Beginn der ersten Wettfahrt bezahlen, um als gemeldet zu gelten.

4.5 Nachmeldungen sind vorbehaltlich der Zustimmung des Wettfahrtkomitees möglich. 

5. MELDEGELDER

5.1 Das Meldegeld beträgt € 10,00 pro gemeldetem Besatzungsmitglied.

5.2 Das Meldegeld ist unter Angabe des Bootes, des Namens des Steuermanns/der Steuerfrau und der Segelnummer vor Beginn der ersten Wettfahrt zu entrichten.

5.3 Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Zurückweisung der Meldung zurückerstattet oder wenn der Veranstalter die Veranstaltung absagt.

6. WERBUNG --> entfällt

7. entfällt

8. ZEITPLAN

8.1 Am ersten Wettfahrttag findet um 11:00 Uhr eine Steuerleutebesprechung statt. 8.2 Der Zeitplan der Wettfahrten und Wettfahrttage ist wie folgt:

1. Wettfahrt: 01. Mai 2026 11:30 Uhr / 11:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

2. Wettfahrt: 20. Mai 2026 17:30 Uhr / 17:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

3. Wettfahrt: 10. Juni 2026 17:30 Uhr / 17:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

4. Wettfahrt: 01. Juli 2026 17:30 Uhr / 17:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

5. Wettfahrt: 29. August 2026 11:00 Uhr, ggf. 14:00 Uhr

6. Wettfahrt: 16. September 2026 17:00 Uhr / 17:05 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

7. Wettfahrt: 03. Oktober 2026 11:00 Uhr (10:00 Uhr Flaggenmast Steuerleutebesprechung)

Nach Beendigung der letzten Wettfahrt am 3. Oktober 2026 findet in der Messe des BTB e.V. ein Seglerabend statt.

Die Teilnahme ist im Startgeld enthalten, Gäste zahlen p.P. 10,00 €.

Die Siegerehrung findet am 12. Dezember 2026 im Rahmen der Meisterfeier bei BTB statt.

9. entfällt 

10. VERANSTALTUNGSORT 

10.1 Die Veranstaltung findet beim Berliner Tourenseglerclub Blau-Weiss e.V. statt.

10.2 Wettfahrtgebiet ist das Revier Dahme (Dahme, Langer See, Seddinsee). 11.BAHNEN
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen sowie bei der Steuerleutebesprechung.

 12. STRAFSYSTEM

12.1 Für die Kielboote und Jollenkreuzer sind WR 44.1 geändert, sodass die Zwei-Drehungen-Strafe durch eine Eine-Drehung-Strafe ersetzt ist.

13. WERTUNG

13.1 a) Werden weniger als 4 Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten.

b) Werden 4 oder mehr Wettfahrten abgeschlossen, ist die Wertung der Serie eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten ausgenommen seiner schlechtesten Wertung.

13.2 Die Wettfahrten werden nach den Empfehlungen der Berliner Yardstick-Kommission, ergänzt durch die DSV Yardstick-Liste gewertet. Das Wettfahrtkomitee behält sich eine Abänderung der Yardstick-Zahlen ausdrücklich vor. 13.3 Wird eine Wettfahrt nach Zieldurchgang einer oder mehrerer Yachten abgebrochen (z.B. wegen Flaute) oder wegen Erreichen des Zeitlimits beendet, erhalten Boote, die gestartet aber nicht durchs Ziel gegangen sind Punkte, die um eins größer sind als die Punkte des letzten durchs Ziel gegangenen Bootes. Dies ändert WR Anhang A 5.3. 13.4 Teilnehmern, die in einzelnen Wettfahrten dem Wettfahrkomitee helfen, wird für die jeweils verpassten Wettfahrten eine Wertung nach dem Wiedergutmachungsverfahren eingeräumt.

14. [NP] [DP] BOOTE VON UNTERSTÜTZENDEN PERSONEN 

14.1 Alle Boote von unterstützenden Personen müssen beim Veranstalter gemeldet sein. Wenn sich unterstützende Personen im Wettfahrtgebiet aufhalten, müssen sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen, sowie - soweit anwendbar - die „Vorschriften für unterstützende Personen“ einhalten. Der Veranstalter kann Registrierungen zurückweisen und spätere Registrierungen nach eigenem Ermessen zulassen.

14.2 Boote von unterstützenden Personen müssen mit einer gültigen Haftpflichtversicherung versichert sein, die mindestens Schäden im Wert von 3.500.000 Euro oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.

15. LIEGEPLÄTZE --> entfällt

16. EINSCHRÄNKUNGEN BEIM AUS-DEM-WASSER-HOLEN --> entfällt

17. TAUCHAUSRÜSTUNG UND PLASTIKABHÄNGUNGEN --> entfällt

18. MEDIENRECHTE, KAMERAS UND ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG

18.1 Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Fotos und Videos von ihrer Person gemacht und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters verwendet werden dürfen, z.B. über Webseiten, Newsletter, Print- und TV-Medien und soziale Netzwerke. Darüber hinaus übertragen die Teilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte dem Veranstalter entschädigungslos das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Teilnehmern gemacht wurde. 18.2 Die drei bestplatzierten Teilnehmer sowie Teilnehmer, die eine Tageswettfahrt gewonnen haben, können aufgefordert werden, an einer jeweiligen Pressekonferenz teilzunehmen. 18.3 Teilnehmer können aufgefordert werden, während der Veranstaltung für Interviews zur Verfügung zu stehen.

19. DATENSCHUTZHINWEISE

Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern.

20. HAFTUNGSBEGRENZUNG, UNTERWERFUNGS-KLAUSEL

20.1 Die Verantwortung für die Entscheidung, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein beim Bootsführer, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für die Mannschaft. Die Bootsführer sind für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Mannschaft sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten – solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind, die den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Teilnehmende vertrauen darf) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreien die Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen. 20.2 Die gültigen Wettfahrtregeln von World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungen für Regatten und das Verbandsrecht des DSV (alles unter www.dsv.org), die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisungen, alle in ihrer zum Zeitpunkt der Veranstaltung jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. 20.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 20.4 Die Meldung zur Regattaserie gilt gleichzeitig als Einverständniserklärung. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese schriftlich vorliegen und von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf https://www.dsv.org/dsv/mitgliederservice/downloads/ zur Verfügung.

21. VERSICHERUNG

Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.500.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Veranstaltungsgebiet gültig ist.

22. PREISE

22.1 Wanderpreise für die Gesamtplatzierten 1 – 4. Platz.

Wanderpreis für den 1. des II. Drittels

Wanderpreis für den Letztplatzierten der Gesamtwertung

Wanderpreis für die beste Mix– Mannschaft

weitere Sonderpreise

22.1 Preise, die bei der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verbleiben beim Veranstalter.

 

SEGELANWEISUNGEN

Burkhard – Andersch – Gedächtnis Regatta 2026

 

Veranstalter: Berliner Tourenseglerclub Blau – Weiß e.V. (BTB e.V.)

Grünauer Straße 211, 12557 Berlin

Wettfahrtleitung:

  • 01. Mai:
  • 20. Mai:
  • 10. Juni:
  • 01. Juli:
  • 29. August:
  • 16. September:
  • 03. Oktober:

1. REGELN

Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln von World Sailing 2025 - 2028 (WR), durchgeführt.

2. ÄNDERUNGEN DER SEGELANWEISUNGEN 

Jede Änderung der Segelanweisungen wird im Rahmen der Steuerleutebesprechung an dem Tag bekanntgegeben, an dem sie gilt. Änderungen im Zeitplan werden bis 20:00 Uhr des Vortages bekanntgegeben.

3. [DP] VERHALTENSKODEX

 Teilnehmer und unterstützende Personen müssen jede vernünftige Anweisung eines Wettfahrtoffiziellen befolgen. Teilnehmer und unterstützende Personen müssen die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Ausrüstung mit Sorgfalt und entsprechend guter Seemannschaft sowie in Übereinstimmung mit sämtlichen Anweisungen für ihre Verwendung behandeln, ohne ihre Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.

4. SIGNALE AN LAND 

Signale an Land werden am Flaggenmast gezeigt.

5. STEUERLEUTEBESPRECHUNG

Die Steuerleutebesprechung findet jeweils 30 Minuten vor dem ersten Ankündigungssignal statt.

 6. ZEITPLAN

1. Wettfahrt: 01. Mai 2026 11:30 Uhr / 11:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

2. Wettfahrt: 20. Mai 2026 17:30 Uhr / 17:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

3. Wettfahrt: 10. Juni 2026 17:30 Uhr / 17:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

4. Wettfahrt: 01. Juli 2026 17:30 Uhr / 17:35 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

5. Wettfahrt: 29. August 2026 11:00 Uhr, ggf. 14:00 Uhr

6. Wettfahrt: 16. September 2026 17:00 Uhr / 17:05 Uhr (erstes Ankündigungssignal)

7. Wettfahrt: 03. Oktober 2026 11:00 Uhr (10:00 Uhr Flaggenmast Steuerleutebesprechung)

Nach Beendigung der letzten Wettfahrt am 3. Oktober 2026 findet in der Messe des BTB e.V. ein Seglerabend statt.

7. KLASSENFLAGGEN

Klassenflaggen sind wie folgt definiert: Gruppe

1: Zahlenwimpel 1 Gruppe

2: Zahlenwimpel 2

8. WETTFAHRTGEBIETE

Wettfahrtgebiet kann sein: Dahme, Langer See, Seddinsee. Das Wettfahrtgebiet wird im Rahmen der Steuerleutebesprechung bekanntgegeben.

9. BAHNEN 

Das Bahnschema bzw. die abzusegelnde Bahn wird im Rahmen der Steuerleutebesprechung für die jeweilige Wettfahrt bekanntgegeben. 

10. BAHNMARKEN

Farben und Formen der Rundungs-Bahnmarken sind wie folgt:

- rote Kugeln - weitere Bahnmarken, die im Rahmen der Steuerleutebesprechung bekannt gegeben werden

11. HINDERNISSE

Folgende(s) [Objekt(e)] [Linie(n)] [Bereich(e)] [wird/werden] als Hindernis(e) ausgewiesen: - Fischereikennzeichen - Fahrwasserbegrenzungen gem. den amtlichen Vorschriften

12. START 

Die Startlinie befindet sich zwischen Peilmarken auf dem Startschiff bzw. dem Steg und einer weiteren Bahnmarke.

[DP] Boote, deren Ankündigungssignal nicht gegeben wurde, müssen den Startbereich während eines Startverfahrens einer anderen Gruppe meiden. Boote, die später als 10 Minuten nach ihrem Startsignal starten, werden ohne Anhörung als DNS oder DNC gewertet. Dies ändert WR A5.1 und A5.2. Boote, die nicht korrekt gestartet sind im Sinne der Def. Starten und nicht nach WR 29.1 korrigiert haben, erhalten eine Zeitstrafe von 10 Minuten. Wenn WR 29.2, 30.3 oder 30.4 gilt, gilt diese Regel nicht. 

13. BAHNÄNDERUNGEN

Um den Kurs zur nächsten Bahnmarke zu ändern, wird das Wettfahrtkomitee eine neue Bahnmarke legen oder die Ziellinie verlegen. Wenn eine neue Bahnmarke gelegt wurde, wird die ursprüngliche Bahnmarke schnellstmöglich entfernt. Wenn bei einer weiteren Bahnänderung eine neue Bahnmarke ersetzt wird, wird diese durch die ursprüngliche Bahnmarke ersetzt.

14. ZIEL

Die Ziellinie befindet sich zwischen Stäben, an denen blaue Flaggen gezeigt werden und / oder definierten Ziel-Bahnmarken.

15. ZEITLIMIT

Das Ziel Zeitfenster beträgt für beide Startgruppen 60 Minuten.

16. ANTRÄGE AUF DURCHFÜHRUNG EINER ANHÖRUNG

Die Protestfrist beginnt nach Zieldurchgang des letzten Bootes innerhalb des Ziel-Zeitfensters in der letzten Wettfahrt des Tages bzw. dem Signal des Wettfahrtkomitees „heute keine Wettfahrten mehr“, je nachdem was später ist. Die Protestfrist beträgt 30 Minuten, nachdem das Signal „heute keine Wettfahrten mehr“ an Land gezeigt wird. Formulare für Anträge auf Durchführung einer Anhörung sind unter ww.dsv.org verfügbar. Spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist werden Bekanntmachungen veröffentlicht, um Teilnehmende über Anhörungen zu informieren, bei denen sie Partei sind oder als Zeugen benannt wurden. Anhörungen können so geplant werden, dass sie vor Ablauf der Protestfrist beginnen. Anhörungen finden in den Räumen des Protestkomitees, zu den veröffentlichten Zeiten, statt. Strafen für Verstöße gegen Regeln der Ausschreibung oder der Segelanweisungen, die mit [DP] gekennzeichnet sind, oder Strafen für Verstöße gegen Klassenregeln, liegen im Ermessen des Protestkomitees. Am letzten geplanten Wettfahrttag, muss ein Antrag auf Wiederaufnahme einer Anhörung eingereicht werden:

- spätestens 30 Minuten nachdem die Partei über die Entscheidung informiert wurde.

Dies ändert WR 66.

17. [NP] SICHERHEITSANWEISUNGEN

Boote, die den Hafen für eine geplante Wettfahrt nicht verlassen, müssen unmittelbar das Wettfahrtkomitee informieren.

Ein Boot, das eine Wettfahrt aufgibt, muss das Wettfahrtkomitee so bald wie möglich informieren

18. UNTERSTÜTZENDE PERSONEN

Alle unterstützenden Personen und alle Boote unterstützender Personen müssen die „Vorschriften für unterstützende Personen” einhalten.

19. ABFALL

Abfall kann bei Booten von unterstützenden Personen aber NICHT bei offiziellen Booten abgegeben werden.

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